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Dienstgerichtshof für Richter

Der Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist das oberste Landesgericht für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen der Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Sachsen-Anhalt. Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 78 ff. des Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrichtergesetz - LRiG).

Besetzung des Dienstgerichtshofes

In der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen und zwei nichtständigen Beisitzern verhandelt und entscheidet der Dienstgerichtshof über die Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes, über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichtes sowie in allen Fällen, in denen das Landesrichtergesetz und die danach anzuwendenden Verfahrensvorschriften die Zuständigkeit des Gerichtes des zweiten Rechtszuges anordnen.
Das Dienstgericht für Richter ist seit dem 1. April 2011 bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg errichtet; seine Zuständigkeit ergibt sich aus § 79 LRiG.

Mitglieder des Dienstgerichtshofes

Die Mitglieder des Dienstgerichtshofs müssen auf Lebenszeit ernannte Richter sein. Sie werden vom Präsidium des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt für drei Jahre bestimmt.
Die Mitglieder des Dienstgerichtshofs für Richter setzen sich aus den verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit zusammen. Den Vorsitz führen die Mitglieder aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in jährlichem Wechsel in der Reihenfolge, die das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts bestimmt. Das weitere ständige Mitglied kommt für jeweils eine Amtsperiode aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit.
In Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte treten an die Stelle der richterlichen nichtständigen Beisitzer auf Lebenszeit ernannte Staatsanwälte als nichtständige Beisitzer (§ 88 LRiG).

Die Geschäftsstelle des Dienstgerichtshofs ist unter der Telefonnummer (0391) 606-7082 erreichbar.