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Konfliktbeilegung durch Güteverhandlungen (Mediation)

Neben der richterlichen Streitentscheidung ist gesetzlich die Möglichkeit vorgesehen, dass die Verfahrensbeteiligten für eine Güteverhandlung und für weitere Güteversuche an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verwiesen werden.

Die Güterichterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wendet zur Konfliktbeilegung das Verfahren der Mediation an, in dem sie besonders geschult ist. Dieses Verfahren wurde im Jahr 2006 im Rahmen eines Pilotprojekts beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingeführt. Das Ziel der gerichtlichen Mediation ist es, unter der Moderation eines Güterichters gemeinsam eine schnelle, flexible und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Lösung des Konflikts zu erarbeiten.

Anders als im herkömmlichen Gerichtsverfahren erteilen die Güterichter keine Hinweise zur Rechtslage. Rechtliche Standpunkte können aber auch in der Güteverhandlung erörtert werden. Die Güterichter unterstützen die Verfahrensbeteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die sich an den persönlichen, wirtschaftlichen und anderen Bedürfnissen sowie den rechtlichen Erfordernissen orientiert. Die Güterichter haben keine Befugnis, den Streit zu entscheiden. Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit; die Beteiligten und die Mediatoren verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Die Güteverhandlung ist freiwillig. Sie wird nur durchgeführt, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen. Ein Termin bei dem Güterichter steht In der Regel zeitnah zur Verfügung. Im Einvernehmen der Beteiligten können auch weitere Teilnehmer in das Gespräch einbezogen werden. In dem Gespräch können auch Gesichtspunkte erörtert werden, die über den Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits hinausgehen.

Für das Güteverfahren werden keine zusätzlichen Gerichtskosten erhoben. Kann in der Güteverhandlung keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, gibt der Güterichter das Verfahren an die zuständige Kammer zurück. Das gerichtliche Verfahren wird in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vor der Güteverhandlung befand.

Güterichter beim Oberverwaltungsgericht

Güterichter des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt sind

Herr VRiOVG Heinrich Risse
Tel.: +49 391 606 7066
Fax: +49 391 606 7029 

Frau Ri'inOVG Silke Klingenberg
Tel.: +49 391 606 7080
Fax: +49 391 606 7029 

Güterichter bei den Verwaltungsgerichten

Informationen zu den Güterichtern der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg finden Sie auf den externen Internetseiten der Gerichte:  

https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/gueteverhandlungen-mediation/

https://vg-md.sachsen-anhalt.de/themen/gueterichter/