Menu
menu

Streitwertkatalog

Soweit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen sind, hängt ihre Höhe von dem vom Gericht festzusetzenden sog. Streitwert ab. Beachten Sie bitte, dass der festgesetzte Streitwert nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch ist: Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren.

Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Für verschiedene verwaltungsgerichtliche Verfahren hat eine aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet (veröffentlicht in der Beilage 2/2013 zu NVwZ Heft 23/2013), der Vorschläge für die Streitwertfestsetzung enthält. Bei den Angaben im Streitwertkatalog handelt es sich um unverbindliche Vorschläge.

Streitwertkatalog 2013 (PDF, 185 KB)