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Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg ist im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit das zweitinstanzliche Verwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt. Es entscheidet als solches über die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der beiden erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg. Daneben gehören zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts auch erstinstanzliche Verfahren wie Normenkontrollen über die Gültigkeit von Satzungen und Rechtsverordnungen sowie bestimmte Großverfahren von besonderem öffentlichen Interesse. Außerdem ist dem Oberverwaltungsgericht das Landesberufsgericht für Heilberufe und für die Ingenieurkammer angegliedert.

Die Leitung des Gerichts liegt in den Händen des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Oliver Becker.

Bei dem Oberverwaltungsgericht sind 12 Richterinnen und Richter in insgesamt elf Senaten sowie 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, den Serviceeinheiten sowie in der Gemeinsamen Bibliothek des Justizzentrum Magdeburg tätig (Zahlen und Fakten).

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate und deren Besetzung bestimmt sich nach dem vom Präsidium des Oberverwaltungsgerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Vier Senate sind mit allgemeinen Verwaltungssachen befasst, sieben Senate nehmen Fachaufgaben unter anderem aus dem Bereich des Disziplinarrechts und des Personalvertretungsrechts wahr. Bei dem Oberverwaltungsgericht gehen jährlich etwa 1.500 Verfahren ein.

Nähere Informationen zur Tätigkeit des Oberverwaltungsgerichts finden Sie auf den Seiten Termine und Pressemitteilungen.