Die Nutzung der elektronischen Kostenmarken
Die zunehmende Digitalisierung hält nun auch Einzug in die Begleichung von Gerichtskosten.
Für Rechtssuchende besteht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit der Zahlung mittels elektronischer Kostenmarken. Die Verfahrensweise zum Erwerb und der anschließenden Nutzung des "neuen" Zahlungsmittels finde Sie in diesem Informationsblatt des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.