Die Nutzung der elektronischen Kostenmarke
Für Rechtssuchende besteht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit der Zahlung mittels elektronischer Kostenmarken. Die Verfahrensweise zum Erwerb und der anschließenden Nutzung des Zahlungsmittels finden Sie in diesem Informationsblatt des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

