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Hinweise zur Einlegung von Rechtsmitteln und sonstigen Erklärungen

Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Sofern Sie dem Gericht elektronische Dokumente übermitteln wollen, nutzen Sie bitte ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Zugangsmöglichkeit per EGVP. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier. Ansonsten besteht die Möglichkeit, rechtswirksame Erklärungen schriftlich oder per Telefax an das Gericht zu übermitteln.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 55d VwGO). Hinweise für Einreicher finden Sie hier.

Sollte es erforderlich sein, an einem Freitag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag Rechtsschutzgesuche einzureichen, über die eine Entscheidung noch vor Ablauf des Tages zu treffen ist, wird gebeten, diese aus organisatorischen Gründen vor 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen. Gleiches gilt, wenn abzusehen ist, dass aller Voraussicht nach an einem Sonn- oder Feiertag um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden muss. Die Erreichbarkeit des Gerichts können Sie der Rubrik "Service/Telefonverzeichnis" entnehmen.