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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

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Coronavirus stoppt mündliche Verhandlung zur Kreisumlage

16.03.2020, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

Die für den 17. März 2020 anberaumten Termine des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zur Rechtmäßigkeit der Kreisumlagen des Salzlandkreises und des Landkreises Börde finden nicht statt, um angesichts des zu erwartenden Publikumsverkehrs eine Übertragung oder Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu verhindern. Die Beteiligten haben sich aber mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt (§ 101 Abs. 2 VwGO*), sodass der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts am morgigen Dienstag über die Rechtmäßigkeit der Kreisumlage durch Urteil entscheiden wird.*§ 101 Abs. 2 VwGO: Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohen mündliche Verhandlung entscheiden."

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