Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend rechtmäßig
05.06.2015, Magdeburg – 5
- Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit bodenschutzrechtlicher
Sanierungsanordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
gegen den Insolvenzverwalter der ehemaligen Betreiberin der Tontagebaue Möckern
und Vehlitz überwiegend bestätigt.
In den Jahren 2002 bis 2008 hatte
die ehemalige Betreiberin die Tontagebaue Möckern und Vehlitz auf der Grundlage
bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen mit Abfällen verfüllt. Abgelagert
wurden u.a. Abfälle mit einem hohen Anteil an klein geschreddertem Hausmüll und
hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Nachdem im Rahmen von ersten
Gefahrenbeurteilungen festgestellt worden war, dass insbesondere von dem in den
abgelagerten Verfüllmaterialien enthaltenen Sickerwasser Gefahren für die
Umwelt ausgehen, wurde die Verfüllung durch das Landesamt im Jahr 2008
gestoppt. Nach weiteren Untersuchungen erließ das Landesamt in den Jahren 2011
und 2012 mehrere Sanierungsanordnungen gegen den Insolvenzverwalter der
inzwischen insolventen ehemaligen Betreiberin.
Das Oberverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Anordnungen überwiegend rechtmäßig waren. Bei der in
Möckern und Vehlitz vorgenommenen Verfüllung der Tongruben handele es sich um
illegale Abfallbeseitigung, da die tatsächlich abgelagerten Abfälle für den
vorgesehenen Zweck, die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche der ehemaligen
Tagebaue, nicht geeignet gewesen seien.
Bis zum 31. Mai 2012 konnte
die zuständige Behörde ? hier das Landesamt für Geologie und Bergwesen ? gegen die
in den ehemaligen Tagebauen Möckern und Vehlitz betriebenen, inzwischen
stillgelegten illegalen Deponien auf der Grundlage des
Bundesbodenschutzgesetzes vorgehen. Dieses Gesetz lässt auch ein Vorgehen gegen
den Insolvenzverwalter zu. Die bis zum 31. Mai 2012 erlassenen Anordnungen des
Landesamtes waren daher rechtmäßig. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. Juni
2012 war ab diesem Zeitpunkt ein Vorgehen nach dem Bundesbodenschutzgesetz
nicht mehr möglich. Die danach erlassene Anordnung musste daher aufgehoben
werden.
OVG Sachsen-Anhalt, Urteile
vom 22. April 2015 - 2 L 47/13, 2 L 48/13, 2 L 52/13, 2 L 53/13, VG Magdeburg, Urteile
vom 4. März 2013 - 1 A 236/11 MD, 1 A 328/11 MD, 1 A 102/12 MD, 1 A 278/12 MD -
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