Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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(OVG LSA) Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
12.11.2004, Magdeburg – 3
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 003/04
Magdeburg, den 11. November 2004
(OVG LSA) Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
Das Oberverwaltungsgericht hat auf Antrag einer Gemeinde die Festsetzung von Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie im regionalen Entwicklungsprogramm der Landesregierung für den ehemaligen Regierungsbezirk Halle für ungültig erklärt. Die Festsetzung von Eignungsgebieten bewirkt, dass Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten baurechtlich grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig wären. Nachdem die Einwände der Gemeinde gegen den Entwurf zur Ergänzung des regionalen Entwicklungsprogramms, in dem für das Gemeindegebiet die Ausweisung eines Eignungsgebietes westlich der Ortslage vorgesehen war, erfolglos geblieben und die Landesregierung im März 2000 die Ergänzung des regionalen Entwicklungsprogramms beschlossen hatte, wandte sich die Gemeinde mit einer Normenkontrollklage an das Oberveraltungsgericht, das dem Antrag mit Urteil vom heutigen Tag stattgeben hat. Die Ergänzung des regionalen Entwicklungsprogramms sei fehlerhaft, weil die Landesregierung bei der Entscheidung, ob und wo Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen würden, nicht sämtliche für eine solche Entscheidung zu berücksichtigenden Belange abgewogen habe. So seien bei der Vorplanung nicht alle Gebiete auf ihre Eignung untersucht worden. Zudem seien von den verbleibenden Gebieten nur solche berücksichtigt worden, die in einer räumlichen Nähe zu einem vorhandenen Umspannwerk stünden, von dem aus der gewonnene Strom in das Netz eingespeist werden könne. Das sei fehlerhaft, weil die Frage, ob es sinnvoll sei, in größerer Entfernung von einem Umspannwerk ein Windrad zu errichten, keine Frage staatlicher Landesentwicklung sei. Diese Entscheidung bleibe vielmehr der unternehmerischen Entscheidung des Windenergieanlagenbetreibers vorbehalten.
OVG LSA, Urt. v. 11.11.2004 ¿ 2 K 144/01 ¿
Helmut Engels
Pressesprecher
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