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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

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Terminvorschau

29.09.2020, Magdeburg – 015/2020

  • Oberverwaltungsgericht

(OVG LSA) Mündliche Verhandlung der Klage einer Beamtin gegen ihre frühere Dienstherrin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt am

 

                        Donnerstag, den 8. Oktober 2020, um 10.00 Uhr,

                        im Saal 22 des Justizzentrums Magdeburg,

                        Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg

 

über die Klage einer Beamtin (Klägerin) gegen ihre frühere Dienstherrin (Beklagte) auf immateriellen Schadensersatz wegen der Verletzung der Gesundheit sowie ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für der Klägerin aus der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung künftig entstehende Schäden.

 

Die Klägerin stand bis zum Jahr 2017 als Beamtin im Dienst der Beklagten, eine Kommune im südlichen Sachsen-Anhalt, und hatte zuletzt das Statusamt einer Stadtverwaltungsoberrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesO LSA) inne. Seit dem 1. September 2007 war ihr die Leitung des verschiedene Sachgebiete umfassenden Fachbereichs III „Bürgerdienste, Recht und Ordnung“ übertragen.

 

Mit Urteil vom 27. März 2019 hat das Verwaltungsgericht die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 23.000,– € nebst Zinsen zu zahlen und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der in den Jahren 2014 bis 2016 durch die Beklagte begangenen Verletzung des Beamtenverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beklagten noch entstehen würden. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, die Klägerin sei einem Mobbing im Sinne systematischen Anfeindens, Schikanierens und Diskriminierens (vor allem) durch den Oberbürgermeister ausgesetzt gewesen, dessen vorsätzliches Handeln sich die Beklagte zurechnen lassen müsse.

 

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Berufung zugelassen. Mit der Berufung erstrebt die Beklagte eine Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts und die Abweisung der Klage.

 

 

Aktenzeichen: 1 L 72/19

Vorinstanz: VG Halle, 5 A 519/16 HAL

 

Impressum:
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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